FAQ "Verlängerung U4"
Projekt "Verlängerung U4"
Bisher operieren die Linien der A-Strecke – deren Endpunkt die Station „Südbahnhof“ ist – insgesamt am Limit. Die A-Strecke ist voll ausgelastet. Der geplante Ausbau des U-Bahn-Netzes hätte diverse Vorteile:
- Die Verlängerung der U4 würde es ermöglichen, die A-Strecke über die D-Strecke zu entlasten; beide Strecken führen aus der Innenstadt in Richtung Norden.
- Es wäre eine zweite attraktive Verbindung aus den nördlichen Stadtteilen in Richtung Innenstadt, die insbesondere den Hauptbahnhof anbindet, möglich – und umgekehrt.
- Zudem könnten Fahrgäste bei Störungen oder einer Havarie auf der A-Strecke künftig auf eine zweite Strecke ausweichen.
- Je nach Variante besteht die Chance, den Westend-Campus der Frankfurter Goethe-Universität mittelbar oder unmittelbar an das leistungsstarke U-Bahn-Netz anzuschließen und somit eine direkte Anbindung an Innenstadt und Hauptbahnhof zu ermöglichen, wovon Mitarbeitende, Studierende und Anwohnende gleichermaßen profitieren könnten. Das hat besondere Relevanz vor dem Hintergrund der internationalen Bedeutung der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
- Unter anderem ist die Verbindung der beiden D-Teilstrecken für die Beschäftigten der Bundesbank von Relevanz, da die geplante Verlängerung der U4 die durchgehende Nord-Süd-Verbindung gewährleisten würde.
- Für alle Nutzer:innen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Frankfurt am Main bedeutet der Ausbau eine signifikante Verbesserung des Angebots und damit eine Steigerung der Qualität.
- Durch eine Verlängerung der U4 von Bockenheim nach Ginnheim würde sich eine attraktive Verknüpfung zur geplanten Ringstraßenbahn ergeben.
- Eine noch größere Attraktivität des ÖPNV ist insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels, dessen Folgen und auch Folgekosten maßgeblich mit einer Mobilitätswende bewältigt werden können, von besonderer Bedeutung und Relevanz.
Variante 1a und 1d: von der Bockenheimer Warte direkt über die Bundesbank nach Ginnheim.
Variante 3i: von der Bockenheimer Warte über den Uni-Campus und die Bundesbank nach Ginnheim.
Im Juli 2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass die Varianten 2 und 4 derzeit nicht mehr im Fokus der weiteren Betrachtungen stehen (Link zum Beschluss).
Die weitere Planung erfolgt nach einer Beschlussvorlage durch Frankfurter Stadtverordnetenversammlung, deshalb können aktuell noch keine konkreten Zeiten genannt werden.
Die Varianten 1b und 1c stehen aus den folgenden Gründen nicht mehr im Fokus der weiteren Betrachtung:
- großer technischer Eingriff in das Sockelbauwerk des Europaturms (betrifft Untervariante 1b)
- komplexe technische Umsetzung für die Überquerung der Rosa-Luxemburg-Straße L3004 zwischen den Bestandsgebäuden des Europaturms und des Brückenbauwerks mit Abfahrtsrampen (betrifft Untervariante 1c)
Die Variantengruppe 2 steht aus den folgenden Gründen nicht mehr im Fokus der weiteren Betrachtung:
- unverträgliche Trassierung im oberirdischen (betrifft Untervariante 2a) und unterirdischen (betrifft Untervariante 2b) Bereich aufgrund der Anlagen der Bundesbank (u. a. Geldmuseum) sowie des US-Konsulats
- Untervariante 2b lässt sich aufgrund der zu unterfahrenden Bestandsbebauung im Bereich Bundesbank bis Campus nur in größerer Tiefenlage und damit wesentlich aufwendiger auch im Hinblick auf die herzustellenden unterirdischen Stationen realisieren. Damit wären signifikante Mehrinvestitionen gegenüber den anderen Varianten absehbar, welche dem Gesamtnutzen entgegenstehen.
Bisher sind weitere Untervarianten der Variantengruppe 3 aus den folgenden Gründen entfallen:
- großer technischer Eingriff in die Sportanlage am Dornbusch im Vergleich zu anderen Varianten der Variantengruppe 3 (betrifft Untervariante 3a)
- großer technischer Eingriff in das Sockelbauwerk des Europaturms (betrifft Untervarianten 3b, 3c, 3f, 3g)
- komplexe, technische Umsetzung für die Überquerung der Rosa-Luxemburg-Straße L3004 zwischen den Bestandsgebäuden des Europaturms und des Brückenbauwerks mit Abfahrtsrampen (betrifft Untervariante 3d)
- geringfügige Änderungen der Stationslage in verschiedenen Streckenabschnitten machen andere Untervarianten der Variantengruppe 3 attraktiver (betrifft Untervariante 3e, 3f)
- großer technischer Eingriff im Auf- und Abfahrtsbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (L3004) – Umverlegung des motorisierten Individualverkehrs (betrifft Untervariante 3h)
Die Variante 4 steht aus den folgenden Gründen nicht mehr im Fokus der weiteren Betrachtung:
- umfangreicher Neubau eines Anschlussbauwerks im nördlichen Bereich Station „Bockenheimer Warte“ erforderlich
- umfangreicher Eingriff in offener Bauweise in den Bestand der Station (die bestehende Wendeanlage müsste baulich aufwendig anpasst werden, umfängliche Betriebsunterbrechungen der U4 wären während der Bauzeit erforderlich)
- aufgrund der umfangreichen baulichen Maßnahmen ist absehbar, dass Variante 4 keinen adäquaten Nutzen im Verhältnis zu den dann entstehenden Kosten hervorbringt
Erstellung Machbarkeitsstudie
Ziel des geotechnischen Gutachtens ist es, die Geologie im Projektgebiet genau zu erfassen, denn durch die Aufschlussbohrungen kann die Beschaffenheit des Untergrunds bewertet werden.
Im Zuge der hydrogeologischen und geotechnischen Untersuchungen wird ein sogenanntes Grundwasserströmungsmodell erstellt. Damit sollen unter anderem aussagekräftige Antworten auf die Frage gefunden werden: Welche Einflüsse könnten sich möglicherweise durch den Bau eines U-Bahn-Tunnels ergeben? Aufbauend auf diesen Untersuchungen werden die möglichen Auswirkungen für den Baumbestand, die betrachteten Grünflächen und die vorhandenen Grundwassergewinnungsanlagen (Brunnen) im Gutachten bewertet.
Hydrogeologie & Grundwasser
Um den Sachverhalt nachvollziehbar zu erklären, eignet sich das physikalische Prinzip der sogenannten „Kommunizierenden Röhren“:
Der Ausgang sind zwei Behälter, die mit einem Schlauch miteinander verbunden sind. Wenn das System mit Wasser gefüllt ist, gleichen sich die beiden Wasserspiegel zunächst aus. Beide Wasserstände haben die gleiche Wasserstandshöhe (auf eine Basis bezogen z.B. den Fußboden oder einen Tisch) und der Unterschied beider Wasserstände ist Null. Das Wasser erzeugt auf beiden Seiten einen gleichen Wasserdruck. Das heißt, es besteht kein Druckunterschied. Es existiert keine Wasserbewegung bzw. keine Strömung.
Bewegt man nun einen der beiden Behälter nach oben, wird der Wasserstand in diesem Behälter auf die Basis bezogen (z.B. den Fußboden oder einen Tisch) vergrößert und es entsteht ein Unterschied zwischen den Drücken in den beiden Behältern. Dies ist das sogenannte hydraulische Gefälle.
Dieser vorhandene Druckunterschied lässt nun das Wasser vom Behälter mit höherem Wasserstand in den Behälter mit niedrigerem Wasserstand fließen. Das heißt, es kommt zu einer Wasserbewegung durch den Schlauch hindurch; es entsteht eine Strömung.
Übertragen auf das Projekt „Verlängerung U4“ bedeutet das: Die Behältnisse entsprechen den Grundwassermessstellen (GWM) und der Schlauch sind die wasserführenden Boden- oder Gesteinsschichten, die die Messstellen nun miteinander verbinden. Stellt man nun in zwei Messstellen einen unterschiedlichen Wasserstand fest, existiert eine Strömung zwischen diesen beiden GWM – und man spricht von einem hydraulischen Gefälle zwischen diesen beiden Messstellen.
Wenn man dies auf einen dreidimensionalen Raum, z.B. auf den gesamten Grüneburgpark bzw. das Projektgebiet, überträgt, bedeutet das, dass sich dieser dreidimensionale Raum sowohl in der Breite (horizontal) als auch in der Tiefe (vertikal) über verschiedene Bodenschichten bzw. Grundwasserstockwerke ausdehnt. Somit können über die Darstellung aller unterschiedlichen Wasserstandshöhen in den unterschiedlichen Grundwasserstockwerken in den Messstellen in einem Grundwassermodell Grundwasserfließrichtungen zwischen den einzelnen Messstellen dargestellt werden.
In dieses dreidimensionale Modell fließen aber auch die Informationen über die Durchlässigkeit der unterschiedlichen Bodenschichten mit ein, die aus der Baugrunderkundung abgeleitet werden: Denn es ist maßgebend, wie durchlässig die Schichten sind, da dies die Wasserströmung ebenso beeinflusst. So fließt z.B. in einem Ton, wie er auch bei der aktuellen Erkundung in gewissen Tiefen angetroffen wird, überhaupt kein Wasser und in Sand- und Kiesschichten kann Wasser im Vergleich dazu erheblich „besser“ strömen.
In der Regel sind im Projektgebiet zwei grundwasserführenden Schichten ausgebildet. Bohrungen, die mehrere sogenannte Trennhorizonte durchörtern, werden durch die sogenannten Tonstrecken zwischen den Stockwerken so abgedichtet, dass die ursprüngliche Trennung von Grundwasserstockwerken anschließen wiederhergestellt ist. Um die grundwasserführenden Schichten im Rahmen des hydrgeologischen Gutachtens separat zu untersuchen, sind sogenannte Doppelmessstellen hergestellt worden.
Die Dauer des geplanten Grundwassermonitorings umfasst ein Jahr. Es ist verständlich, dass aufgrund des kurzen Zeitraums nicht die Gesamtbreite möglicher Witterungsbedingungen mit extremen Nass- und Trockenjahren abgebildet werden kann. Hierzu wäre sicherlich eine Messung über mehrere Jahrzehnte erforderlich. Dennoch lassen sich die aktuell erhobenen Wasserstände mittels langjährig gemessener Messstellen im weiteren Umfeld hydrologisch und hydrogeologisch einordnen. Solche Messstellen sind im westlichen Frankfurter Stadtgebiet vorhanden und diese werden auch aktuell regelmäßig gemessen.
Im Prinzip ermittelt man in diesem einjährigen Betrachtungszeittraum die Abhängigkeiten der Grundwasserströmungsverhältnisse untereinander in Abhängigkeit der äußeren Einflüsse wie z.B. der Regenmengenzuflüsse und unter Berücksichtigung der gesicherten Erkenntnisse der Bodenverhältnisse und der Beschaffenheit der Grundwasserleiter (Stockwerksaufbau). Die Beschaffenheit der Grundwasserleiter wird zuvor über die Bodenerkundung ermittelt. Wenn die genannten Abhängigkeiten dann gesichert erkundet wurden und das Grundwassermodell erstellt wurde, ist man in der Lage, durch die Veränderung der Einflussgrößen, wie z.B. der Regenmenge, auch Extremwetterlagen verlässlich zu simulieren.
Generell erlaubt die Untersuchung somit auch nach einem Jahr grundlegende und zuverlässige Aussagen über die Strömungsverhältnisse im Untergrund sowie über die Wasserstandsdynamik.
Jeder sogenannte Grundwasserkörper unterliegt einer Dynamik des Wasserstandes, die durch die zeitlich variable Grundwasserneubildung ausgelöst wird – z.B. durch Niederschlag oder Versickerung von sogenanntem Oberflächenwasser. Die Neuausbildung des Grundwassers setzt meist im Spätherbst ein und klingt in den frühen Frühlingsmonaten aus. Mit einer leichten zeitlichen Verzögerung zeichnen die sogenannten Grundwasserganglinien diesen Prozess mit einem Anstieg nach, sodass meist im April/Mai die höchsten Grundwasserstände registriert werden.
Das festgelegte und mit dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmte Messstellennetz ist ausreichend, um damit die beiden Trassenvarianten 1 und 3 im Rahmen der Machbarkeitsstudie ergebnisoffen zu untersuchen und zu bewerten. Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie hergestellten Messstellen wurden so platziert, dass sie einerseits möglichst dicht an einem möglichen späteren Trassenverlauf liegen, andererseits aber nicht durch ein mögliches Tunnelbauwerk zerstört werden.
Nach Fertigstellung aller Grundwassermessstellen werden auch hydrochemische Untersuchungen durchgeführt, die den natürlichen (geogenen) und menschengemachten (anthropogenen) Lösungsinhalt des Grundwassers in den verschiedenen Grundwasserschichten erfassen. Einerseits wird mit den Messwerten der Ausgangszustand beweisgesichert und dokumentiert. Andererseits kann anhand der Messwerte eine mögliche Aggressivität des Grundwassers gegenüber Baustoffen beurteilt werden. So ist es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt die Auswahl der Baustoffe entsprechend anzupassen.
Durch das Geologiedatengesetz (GeolDG) besteht seitens der erkundenden Instanz die Verpflichtung, die Ergebnisse der Untersuchung vollumfänglich dem HLNUG zur Kenntnis zu bringen. Dieser Verpflichtung kommt die SBEV nach und bindet das HLNUG bei der Klärung von geologischen Detailfragen mit ein.
Bauweise
Ja. Seit den 1990er Jahren unterqueren die U-Bahnlinien U6 und U7 auf etwa 700 Metern Länge den Frankfurter Zoo. Es wurden bisher keine Auswirkungen auf den Baumbestand im Zoo festgestellt.
Die Belange der Anlieger:innen werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens abgewogen und Immissionsthemen im Rahmen des Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt (Link: https://rp-darmstadt.hessen.de ) berücksichtigt.
Heutzutage wird eine Kreislaufwirtschaft betrieben und Materialien wie Aushub werden in der Regel wiederverwertet.
Grundsätzlich gelten die technischen Umweltstandards zur Schonung der Umwelt und Bürger:innen. Sollte kontaminierter Boden vorgefunden werden, wird dieser auf einer Deponie eingelagert.
Bei einem maschinellen Tunnelvortrieb handelt es sich um ein kontinuierlich drehendes Verfahren, bei dem Boden und Fels, sogenanntes Lockergestein, von Zähnen abgeschält bzw. zwischengelagerte Felsschichten durch rotierende Disken – das sind rollenförmige, rotierende Abbauwerkzeuge – mit Druck zerlegt werden. Das heißt: Bei maschinellen Tunnelbohrverfahren gibt es im Normalfall keine schlagenden Impulse, wie sie zum Beispiel bei Arbeiten mit einem Presslufthammer entstehen.
Käme eine Tunnelbohrmaschine zum Einsatz, würde diese in eine offene Baugrube eingesetzt werden, ähnlich wie beim Tunnelbau im Europaviertel.