Ab Januar wird der Boden im Bereich der Startbaugrube ausgehoben. Mit zunehmender Aushubtiefe werden Steifen (Querstreben) eingebaut, um die Baugrubenwände in ihrer Position zu halten. Sobald die Baugrube bis auf Endtiefe (etwa 17 Meter) ausgehoben und die Baugrubensohle befestigt ist, wird die Tunnelvortriebsmaschine angeliefert und montiert (betriebsfertig voraussichtlich ab Mitte 2019).
Ein Portalkran und das Tübbinglager (sechs Tübbingelemente bilden einen Tunnelring und somit die Tunnelwand) werden im Baustellenbereich eingerichtet. Parallel werden die Baugrubenwände im Bereich der späteren Station „Güterplatz“ hergestellt. Dies muss in Teilbereichen vor Herstellung der Tunnelröhren erfolgen, da die Baugrubenwand ansonsten nicht im Nachhinein errichtet werden kann.
Für den Aushub der Startbaugrube liegt eine Ausnahme-Genehmigung vor, die bis Ende März 2019 das Arbeiten in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr erlaubt. Vor 7.00 Uhr und nach 20.00 Uhr werden keine lärmintensiven Arbeiten stattfinden, sondern nur vor- und nachbereitende Tätigkeiten. Die Ausnahme-Genehmigung ist aufgrund des zeitlichen Verzugs und der geologischen Gegebenheiten notwendig. Wir versuchen, Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Wir möchten Sie bereits jetzt um Ihre Kooperation und Ihr Verständnis bitten.