Am 9. März 2018 muss erneut die verlängerte Arbeitszeit von 5.00 Uhr bis maximal 24.00 Uhr in Anspruch genommen werden, um weitere Baugrubenwände der Startbaugrube der Tunnelvortriebsmaschine herzustellen.
Am 9. März 2018 muss erneut die verlängerte Arbeitszeit von 5.00 Uhr bis maximal 24.00 Uhr in Anspruch genommen werden, um weitere Baugrubenwände der Startbaugrube der Tunnelvortriebsmaschine herzustellen.