Am 21. und 23. Februar 2018 müssen erneut die verlängerten Arbeitszeiten in Anspruch genommen werden, um weitere Baugrubenwände der Startbaugrube der Tunnelvortriebsmaschine herzustellen.
Am 21. und 23. Februar 2018 müssen erneut die verlängerten Arbeitszeiten in Anspruch genommen werden, um weitere Baugrubenwände der Startbaugrube der Tunnelvortriebsmaschine herzustellen.