Am 28. Februar und 02. März 2018 müssen erneut die verlängerten Arbeitszeiten in Anspruch genommen werden, um weitere Baugrubenwände der Startbaugrube der Tunnelvortriebsmaschine herzustellen.
Am 28. Februar und 02. März 2018 müssen erneut die verlängerten Arbeitszeiten in Anspruch genommen werden, um weitere Baugrubenwände der Startbaugrube der Tunnelvortriebsmaschine herzustellen.